Tarifstreit Öffentlicher Dienst: Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission

Inflationsausgleich, Sonderzahlungen, Erhöhung um 340 Euro

Da sich die Gewerkschaften ver.di, dbb beamtenbund sowie tarifunion mit der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in der diesjährigen Tarifrunde noch nicht auf einen gemeinsames Ergebnis einigen konnten, musste eine Schlichtungskommission einberufen werden.

Zur Erinnerung: Wer fordert was?

Seit dem Wochenende liegt eine Empfehlung vor:

  • Beschäftigten, die unter den TVöD oder TV-V fallen, wird ein Inflationsausgleichsgeld gezahlt, beginnend mit einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 werden dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro geleistet. Die Zahlungen aus dem Inflationsausgleichgeld summieren sich auf insgesamt 3.000 Euro und sind steuer- und abgabenfrei.

 

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  • Die Tabellenentgelte werden für die genannten Bereiche ab dem 1. März 2024 zunächst um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
  • Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten abweichend von den oben genannten Regelungen im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro und ab Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 110 Euro. Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro angehoben.
  • Für Beschäftigte, die unter den TV-N (Nahverkehr) der kommunalen Arbeitgeberverbände in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz fallen, erhöhen sich die Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent. Die Erhöhung beträgt in jedem Fall 340 Euro.
  • Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 24 Monate ab Januar 2023.

 

ver.di: Was würde das für die Beschäftigten bedeuten?

Die Gewerkschaft ver.di rechnet vor:

  • Bei einer/m Müllwerker*in in der EG 3, Stufe 3: ein monatliches Plus von 357,34 Euro (13,43 Prozent)
  • Bei einer/m Fahrer*in (NRW/NS) in der EG 5, Stufe 4 monatlich 378,88 Euro mehr (12,41 Prozent).
  • Bei einem/r Verwaltungsangestellten in der EG 6, Stufe 5 monatlich 398,79 Euro mehr (11,99 Prozent).
  • Bei einer/m Erzieher*in in der S8a, Stufe 6 monatlich 429,87 Euro mehr (10,80 Prozent). Bei einer Pflegefachkraft in der P8, Stufe 4 monatlich 400,66 Euro mehr (11,62 Prozent).

 

Weitere Beispiele

 

Der Vorsitzende der Schlichtungskommission, Prof. h.c. Hans-Henning Lühr, ehemaliger Bremer Staatsrat, erklärt: „Der Mix ist ein fairer Interessenausgleich, für den natürlich auch viel Geld in die Hand genommen werden muss – eine gute Investition in einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst.“

 

Wie geht es nun weiter?

Die Schlichtungsempfehlung bildet nun die Grundlage für weitere Verhandlungen der Tarifparteien, die Samstag, 22. April 2023, in Potsdam weiter geführt werden.

Droht ein weiterer Streik?

Das dürfte vom Ausgang des Gespräches abhängen…

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Archivfoto: anzeiger24.de

 


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