Führerschein-Pflichtumtausch: Jahrgänge ab 1971 sind an der Reihe

07.05.2024

Kreis Mettmann rät: Karten jetzt beantragen und nicht ‚auf den letzten Drücker‘

Die Führerscheinstelle des Kreises Mettmann macht darauf aufmerksam, dass jetzt die Geburtsjahrgänge ab 1971 mit dem Führerschein-Pflichtumtausch an der Reihe sind. d.h.: die guten alten roten Dokumente müssen gegen die moderne Karte ersetzt werden. Die Umtauschfrist läuft bis zum 19. Januar 2025.

 

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, rät die Führerscheinstelle dazu, den Umtausch möglichst frühzeitig und nicht erst „auf den letzten Drücker“ anzugehen. Gerade für den Führerschein-Pflichtumtausch bietet der Kreis Mettmann den Service einer Online-Beantragung an, der den Betroffenen eine persönliche Vorsprache und damit verbundene Wartezeiten vor Ort erspart.

 

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Antragstellung und Bezahlung können im Online-Verfahren in nur wenigen Minuten erledigt werden. Der neue Führerschein wird von der Bundesdruckerei direkt nach Hause geschickt. Betroffene sind auch nach Ablauf der Frist berechtigt, ein Kraftfahrzeug im Umfang der bis dahin gültigen Fahrerlaubnis zu fahren.

Das gesamte Angebot ist unter www.kreis-mettmann.de abrufbar.

 

Sollte eine Online-Beantragung nicht möglich sein, kann der Antrag auch persönlich in den Bürgerbüros der Städte Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim und Wülfrath, aber auch – nach Terminvereinbarung – in der Führerscheinstelle des Kreises Mettmann gestellt werden. Benötigt werden der Personalausweis, der aktuelle Führerschein und ein biometrisches Lichtbild.

Alle früheren Jahrgänge sind natürlich nach wie vor verpflichtet, ihren alten „Lappen“ umzutauschen. Umtauschpflichtige Führerscheininhaber, die nach Ablauf der Fristen beispielsweise im Rahmen einer Verkehrskontrolle noch mit einem alten Führerschein angetroffen werden, müssen mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen.

 

Quelle: Kreis Mettmann

Foto: A.Breitling/Mondisco / Pixabay

 


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