Streit wegen kostenpflichtiger Bürgertests: Bund und Kassenärzte einigen sich

Wer prüft nun was bei den Abrechnungen?

Nach Bekanntgabe der neuen Testverordnung durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in der vergangenen Woche hatten sich die Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder (KV) sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) darauf verständigt, der ihnen zugewiesenen Rolle in der Verordnung eine klare Absage zu erteilen. Es ging vor allem um die Frage: Wer prüft nun eigentlich, ob und wann ein Bürgertest rechtmäßig kostenlos sein darf und wann nicht? Denn dafür gibt es inzwischen strengere Regeln.

 

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„Die neuen Anspruchsvoraussetzungen für Bürgertestungen waren so kleinteilig, dass sich KVen und KBV außer Stande sahen, ihrem Prüfauftrag weiterhin in angemessener Weise nachzukommen“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO). In einem „klärenden Gespräch“ zwischen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und KBV sei nun vereinbart worden, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen nur noch für die rein rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen von Teststellenbetreibern zuständig sind. Nach der Auszahlung der Beträge geben die KVen die Daten der Testzentren an den Bund weiter. Der Bund selbst müsse nun prüfen, ob die durchgeführten Tests und Ergebnisse tatsächlich plausibel sind (wie auch immer das gehen soll...).

Auffälligkeiten werden an die verantwortlichen Ordnungsbehörden der Kommunen weitergegeben. Die Ordnungsbehörden teilen dann gegebenenfalls den KVen mit, in welcher Höhe Rückforderungen zu erfolgen haben

An den neuen Regeln zu den Bürgertests ändert sich nichts. 

 

Praxen in rechtlicher Grauzone?

„Als KV Nordrhein haben wir in dieser Debatte sehr deutlich gemacht, dass weder wir noch unsere niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen weiterhin verantwortungsvoll handeln können“, so Bergmann. „Wir werten es als äußerst positiv, dass nun der Bund die Plausibilität der in der Testverordnung enthaltenen Voraussetzungen für einen Bürgertest prüfen wird. Rechtlich gesehen hätten sich die nordrheinischen Praxen ständig in einer Grauzone bewegt, wer sich unter welchen nachvollziehbaren Vorgaben testen lassen darf. Nicht zuletzt deswegen ist diese Einigung bitter nötig gewesen.“

 

Nun müsse das Bundesgesundheitsministerium den Auftrag der KVen in einer korrigierten Version der Testverordnung konkretisieren. „Wir gehen davon aus, dass dies sehr zeitnah erfolgen wird, damit wir unsere Mitglieder darüber informieren können“, sagt Bergmann abschließend.

 

Quelle: Pressemitteilung KVNO/Bundesgesundheitsministerium, 5. Juli 2022
Foto: A.Koch/Pixabay