Grundsteuer-Bescheide: Erste Einsprüche und Klagen

01.02.2023

Steuerzahlerbund und Haus & Grund haben 'verfassungsrechtliche Zweifel'

Der Worte um den Ärger rund um die Grundsteuerabgaben-Pflicht sind genug gewechselt. Nun ist bekanntlich auch die verlängerte Deadline abgelaufen (außer in Bayern; der Freistaat hat die Abgabefrist überraschend nochmal um drei Monate verlängert) – und die Verwirrung ist nach wie vor groß.

Denn die ersten Steuerpflichtigen, die ihre Daten an die Finanzbehörden übertragen haben (obwohl diese dort eigentlich vorliegen, allerdings analog), haben nun ihre Messbescheide erhalten – und nicht schlecht gestaunt. Denn wie zu erwarten war, müssen sie wohl aufgrund der Neuberechnung mehr Grundsteuer zahlen als vor der Reform – hier ein Beispiel.

 

Das wollen der Bund der Steuerzahler (BdSt), die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG), der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) und der Verband Haus & Grund Deutschland so nicht hinnehmen und appellieren nun an die Behörden: Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes sollten unbedingt vorläufig erlassen werden!

 

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„Eigentümer sind verunsichert“ – Bescheide überprüfen

„Schon jetzt sind etliche Einsprüche und Klagen anhängig, die sich – aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken – erneut gegen die Berechnungsmethoden der neuen Grundsteuer richten“, erklärt der BdST. „Viele Eigentümer sind verunsichert, ob die Bewertung richtig ist oder nicht.“

 

Und was sollen Betroffene jetzt machen?

"In jedem Fall empfehlen wir, dass alle Eigentümer ihre Bescheide anhand der Berechnung kontrollieren und die dort aufgeführten Daten (Grundstücksgröße, Wohnfläche und Bodenrichtwert) prüfen", erklärt uns Daniela Karbe-Geßler, Leiterin Steuerrecht und Steuerpolitik beim BdSt in Berlin auf Anfrage. "Sollten hier Fehler festgestellt werden, sollte in jedem Fall Einspruch beim Finanzamt erhoben werden."

Und: "Alle Eigentümer, die verfassungsrechtliche Zweifel haben, müssen nach aktuellem Stand ebenfalls noch Einspruch erheben. Hier wird es aber so sein, dass die Finanzämter diese Einsprüche zurückweisen werden. Gegen die Einspruchsentscheidung müsste dann der Eigentümer klagen."

 

Steuerzahlerbund will Bundesmodell gerichtlich klären lassen

"Verfassungsrechtliche Zweifel" haben auch der Bund der Steuerzahler Deutschland und der Gesamtverband Haus & Grund und wollen deswegen gemeinsam gegen das Bundesmodell (das in elf Bundesländern gilt) klagen. Es laufen bereits Musterverfahren in Baden-Württemberg. 

"Diesen Klagen kann sich allerdings kein weiterer Eigentümer anschließen", sagt Daniela Karbe-Geßler. Und: "Die verfassungsrechtlichen Zweifel, beziehungsweise eine Verfassungswidrigkeit kann nur das Bundesverfassungsgericht feststellen Vorher muss zumindest beim Finanzgericht geklagt werden."

Und das alles kann sich über Jahre hinziehen

 

„Bis dahin werden Eigentümer, Finanzämter und Steuerberater mit Einsprüchen und deren Bearbeitungen belastet“, schreibt der BdSt. „Dabei sind sowohl die Finanzverwaltung als auch die Steuerberaterinnen und Steuerberater wegen der Grundsteuerreform und den Entlastungspaketen der Bundesregierung schon jetzt am Limit. Vor diesem Hintergrund ist zum Beispiel zu befürchten, dass sich die Bearbeitungszeiten von Einkommensteuererklärungen verlängern und die Steuerpflichtigen demnach länger auf deren Steuererstattung warten müssen.“

 

Erklärtes Ziel der Verbände-Allianz sei es deshalb, eine „Einspruchswelle zu verhindern“, allen Eigentümern „Sicherheit zu verschaffen“ sowie die "Finanzverwaltung und Steuerberater zu entlasten“, heißt es weiter. 

Daher fordert der BdSt die Vorläufigkeit der Bescheide: „Wenn die gerichtliche Klärung die Verfassungswidrigkeit jetzt geltender Bewertungsregeln ergibt, könnte diese für alle Bescheide gelten und nicht nur für solche Eigentümer, die ihre Bescheide mittels Einspruchs bereits angefochten haben.“

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: salesblog.at/Pixabay

 


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