Verbraucherzentrale: Warum die Gaspreise ansteigen

Was bedeutet das für die Kunden, und was können Sie tun?

Das könnte ein teurer Winter werden. Nicht nur die Preise für Lebensmittel, sondern auch für Energie sind rasant gestiegen. Unter anderem für Gas.
Woran das liegt, sagt die Verbraucherzentrale in einer Presseerklärung, die wir hier verkürzt darstellen:

 

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„Die Gaspreise steigen derzeit besonders aufgrund des erhöhten Großhandelspreises. Außerdem erhebt die Regierung auch einen CO₂-Preis, den die Energieversorger teilweise bereits an Sie weitergeben. In den kommenden Jahren werden die Kosten pro Tonne CO₂ schrittweise weiter steigen“, heißt es. „Grundsätzlich unterstützt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die CO2-Bepreisung. Allerdings müssen die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung vollständig an die Verbraucher:innen zurückerstattet werden. Der vzbv prüft, ob die CO₂-Kosten in allen Fällen rechtmäßig an Verbraucher:innen weitergegeben werden.“

Aber auch die Großhandelspreise haben ordentlich angezogen, denn die Nachfrage ist nach dem Lockdown allgemein höher: „Jetzt, wo sich die globale Wirtschaft von der Corona-Krise erholt und die Produktion in vielen Industrien wieder aufgenommen wurde, ist auch der Gasbedarf gestiegen. Auch deshalb ist der Großhandelspreis für Gas derzeit sehr hoch. Da es sich dabei nicht um den Gaspreis für Endverbraucher:innen handelt, spüren Sie davon bisher vielleicht noch nicht so viel. Wenn der Großhandelspreis aber dauerhaft auf dieser Höhe bleibt, ist es wahrscheinlich, dass die Energieversorger auch Ihre Endpreise entsprechend anheben. Der vzbv fordert daher, dass Maßnahmen ergriffen werden, um Endverbraucher:innen zu schützen.“

 

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Was bedeutet CO₂-Bepreisung?

Die Verbraucherzentrale erklärt: „Um die Klimaziele zu erreichen (bis 2030 möchte die EU ihren CO₂-Ausstoß um 55 Prozent senken, 2050 soll dann die Klimaneutralität folgen), muss der Ausstoß von schädlichen Treibhausgasen wie CO₂ in den kommenden Jahren minimiert werden. Eine Möglichkeit die Nutzung zu verringern, ist es die Kosten für das Treibhausgas zu erhöhen. Damit möchte die Regierung Anreize dafür schaffen, auf klimafreundlichere Energiequellen umzustellen. Den CO₂-Preis zahlen Sie also nicht direkt für Ihr Gas, sondern vielmehr dafür, dass bei der Gasverbrennung CO₂ entsteht. Das geschieht im großen Umfang in Produktionsstätten, aber eben auch durch die Verwendung einer Gasheizung oder eines Gasherds.
Bei einem älteren Einfamilienhaus mit Gasheizung entstehen beispielsweise rund 4 Tonnen CO₂ pro Jahr. Bei dem derzeitigen Preis von 25 Euro pro Tonne, fallen dafür CO₂-Kosten in Höhe von 100 Euro an.“

 


 

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Wie setzt sich der Gaspreis zusammen?

Den Endpreis pro kWh legt der jeweilige Gasanbieter fest, sagt die Verbraucherzentrale. Dabei spielen folgende Faktoren eine wichtige Rolle:
„Gasbeschaffung: Das Gas muss gewonnen und vertrieben werden. Hier zeigen sich Schwankungen des Großhandelspreises für Gas.
Netznutzung: Damit das Gas bei Ihnen ankommt, muss es über bestehende Leitungen transportiert werden. Dafür sind Abgaben fällig.
Steuern: Auch auf Gas werden Steuern erhoben – beispielsweise die Umsatzsteuer.
Gewinnmarge: Natürlich behält der Gasversorger auch einen Teil des Geldes für sich.
CO₂-Preis: Die Verbraucher werden wahrscheinlich an den CO₂-Kosten beteiligt.“

 

Wird Gaspreis etwa noch teurer?

„Die Entwicklungen des Großhandelspreises für Gas lassen sich nur schwer abschätzen und schon gar nicht beeinflussen“, schreibt die Verbraucherzentrale. „Für die CO₂-Kosten plant die Regierung allerdings eine Staffelung: Der Preis pro Tonne CO₂ soll jährlich um fünf bis zehn Euro angehoben werden. 2025 sollen dann 55 Euro pro Tonne fällig sein. Da die Energieversorger aber nicht verpflichtet sind, die CO₂-Kosten in voller Höhe an Verbraucher:innen weiterzugeben, ist nicht klar, ob sich diese Preiserhöhung auch in gleichem Maße auf Ihren Gastarif auswirkt. Klar ist: Die CO₂-Preiserhöhung betrifft zunächst einmal Ihr Gasunternehmen. Wie das die Kosten verrechnet, bleibt abzusehen.
Es ist davon auszugehen, dass Energieversorger die Kosten zumindest anteilig an ihre Kund:innen weitergeben.“

 

Was können die Verbraucher tun?

Die Empfehlung der Verbraucherzentrale: „Bevor ein Unternehmen den Preis Ihres Tarifs erhöhen darf, muss es Ihnen dies in der Regel aber mit mindestens sechs Wochen Vorlauf mitteilen. Soll also beispielsweise zum Jahresanfang eine Preiserhöhung stattfinden, müssten Sie spätestens Mitte November darüber informiert werden. Sie haben dann auch noch die Möglichkeit, Ihren Gasliefervertrag zu kündigen und zu einem anderen Lieferanten zu wechseln.“

 

Quelle und weitere Tipps...

Foto: Magnascan/W. Eckert / Pixabay 

 


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