Geschenke umtauschen: Was zu beachten ist

Verbraucherzentrale gibt Tipps

Die Spiele-Konsole tritt erst gar nicht in multimediale Aktion, der begehrte Bluetooth-Kopfhörer wird gleich doppelt ausgepackt, SOS-Päckchen mit Schlips, Oberhemd und Socken erfreuen manches Männerherz nur scheinbar. „Was ausgepackt auf dem Gabentisch nicht gefällt, kann nicht immer umgetauscht werden. Vielfach kommt es darauf an, ob der Verkäufer im Laden gnädig gestimmt ist“, erklärt Andreas Nawe von der Verbraucherzentrale NRW in Langenfeld. Rund um Reklamation und Umtausch unliebsamer Gaben nach dem Weihnachtsfest hat die Verbraucherzentrale NRW folgende Tipps.