Einigung bei Diesel-Streit: Was sollen Fahrzeughalter jetzt tun?

Umtauschen oder nachrüsten? Oder Software updaten?

Diesel-Fahrer haben es in diesen Tagen wahrlich nicht leicht. Zu groß ist die Verwirrung, was sie jetzt eigentlich tun müssen oder sollten.
Einerseits fordert das Kraftfahrtbundesamt seit einem Jahr Besitzer von bestimmten VW-Dieselfahrzeugen dazu auf, die so genannte „Schummel-Software“ zu überholen (Update).
Zum anderen stellte die Bundesregierung heute, 2. Oktober, ein Maßnahmeprogramm für Dieselfahrzeuge vor, damit sie nicht von Fahrverboten in belasteten Städten betroffen sein werden.

Worum geht's im einzelnen?

 

VW-Halter müssen Software erneuern

Der Kreis Mettmann fordert seit Herbst 2017 Diesel-Besitzer zum Software-Update bei Fahrzeugen auf, bei denen das Kraftfahrt-Bundesamt unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt hat. Diese gaukeln die falschen Abgaswerte zugunsten der Umweltfreundlichkeit vor. Wer der Aufforderung nicht nachkomme, müsse sogar mit einer Stillegung des Wagens rechnen – d.h. die Behörden entfernen die Plakette und hinterlassen einen Stilllegungsvermerk, teilt Tanja Henkel von der Pressestelle des Kreises Mettmann an: „Das Fahrzeug darf dann nicht bewegt werden, ansonsten verstößt der Halter gegen das Recht.“ Bislang sei es aber noch zu keiner Stilllegung gekommen. Die meisten Betroffenen haben bereits gehandelt. Lediglich rund 50 Fahrzeugbesitzer im Kreis Mettmann haben laut Presseberichten noch kein Update machen lassen. Diese werden weiterhin zum Handeln ermahnt.

Bundesregierung: Zwei Optionen für Diesel-Halter

Unabhängig von dieser Regelung will die Bundesregierung eine Lösung für alle Diesel Euro 4 und 5 finden, die als mehr als 270 mg/km Stickoxid ausstoßen und deshalb in 14 Städte nicht mehr einfahren können, in denen wegen überhöhter Belastungswerte Fahrverbote drohen oder gelten.
Das betrifft: Düsseldorf, Köln, Bochum, München, Stuttgart, Reutlingen, Düren, Ludwigsburg, Limburg an der Lahn, Kiel, Heilbronn, Backnang, Darmstadt und Hamburg. Weitere können folgen, sofern kein Luftreinhalteplan erstellt wird.

Dort sollen die Halter nun zwischen folgenden Optionen wählen:

  • Die deutschen Hersteller bieten Besitzern von Dieseln der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 ein Tauschprogramm mit Umstiegsprämien an, um sich ein neues, „sauberes“ Auto zu kaufen. Diese könnte je nach Modell zwischen 4.000 und 8.000 Euro liegen.
    „Dabei soll der besondere Wertverlust, den Diesel-Fahrzeuge durch die Debatte um deren Schadstoffausstoß erlitten haben, ausgeglichen werden. Anders als bei Prämien in der Vergangenheit nur für Neufahrzeuge soll insbesondere auch der Tausch gegen ein anderes Gebrauchtfahrzeug, das nicht von den Verkehrsbeschränkungen betroffen ist, ermöglicht werden, um Belastungen für die betroffenen Bürger möglichst zu vermeiden“, schreibt die Bundesregierung. „Von den ausländischen Automobilherstellern erwarten wir, dass sie ihren Kunden vergleichbare Angebote machen. Dadurch und weil die Umtausch-Aktion sofort beginnen kann, könnte sichergestellt werden, dass jeder betroffene Euro 4- oder 5-Dieselkunde vor der möglichen Einführung von Verkehrsbeschränkungen in seiner Region über ein anderes Fahrzeug verfügt, welches ihm die Einfahrt ermöglicht.“
    Das Angebot gilt für Betroffene, die in den Städten beziehungsweise angrenzenden Landkreisen leben, ein Beschäftigungsverhältnis oder Firmensitz haben oder „für die es eine Härte bedeuten würde“, teilt die Bundesregierung mit.
    Ob das ein Trost ist, wenn man sich einen Neu- oder Gebrauchtwagen kaufen muss, um dem Fahrverbot zu umgehen?

  • Als zweite Option sollen die Hersteller von Euro 5 Dieselfahrzeugen die Hardware-Nachrüstung anbieten und auch die Kosten tragen: „Will ein betroffener Fahrzeughalter die Hardware-Nachrüstung seines Euro 5-Diesel-Fahrzeugs mit einem SCR-System (Harnstoff-Einspritzung/AdBlue®) und ist dieses verfügbar und geeignet, den Stickoxidausstoß auf weniger als 270 mg/km zu reduzieren, erwartet der Bund vom jeweiligen Automobilhersteller, dass er die Kosten hierfür einschließlich des Einbaus übernimmt“, schreibt die Bundesregierung. „Der Bund wird die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass solche Systeme möglichst bald auf dem Markt verfügbar sein können. Die Haftung richtet sich nach den Regelungen für das Werkvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Damit tragen die Nachrüster die Haftung.“
    Die Hersteller entgegnen aber, dass dies technisch nicht immer machbar sei.


Was haben nun die Verbraucher davon?
Sie müssen nun also aktiv werden, ins Autohaus oder in die Werkstatt gehen und sich informieren. Gegebenfalls werden sie sogar drauf zahlen? Was nutzt eine Prämie von 8.000 Euro, wenn eine Neuanschaffung beispielsweise 30.000 Euro kostet?

Und inwieweit spielen die Autoindustrie und die Händler da wirklich mit? Ist am Ende der Kunde der Dumme, während sich die Verursacher der Affaire die Hände reiben? Hat die Bundesregierung wieder zu viel Rücksicht auf die Manager genommen?

Die Autokäufer sind erst einmal so schlau wie vorher...

 

anzeiger24.de