Schulstart mit Maskenpflicht

Was Schüler und Lehrer an weiterführenden und Berufsschulen jetzt wissen sollten

Unterricht nur mit Mund-Nasen-Schutz: NRW führt zum Schulstart am 12. August eine Maskenpflicht für alle 2,5 Millionen Schüler(innen) an allen berufs- und weiterführenden Schulen ein. Zuvor galt ein "Maskengebot". Auch Lehrer(innen), die den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern nicht einhalten können, müssen eine Schutzbedeckung tragen. Die Regelung soll zunächst bis zum 31. August 2020. Man werde die Entwicklung beobachten und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Das verkündete die Landesschulministerin Yvonne Gebauer am 3. August bei einer Pressekonferenz in Düsseldorf. 
An Grundschulen gilt die Maskenpflicht auf dem Schulgelände, aber nicht bei festen Plätzen im Unterricht.  

Sollten an einer Schule Corona-Fälle auftreten, werden Lehrkräfte und Schüler(innen) gestestet. Lehrer(innen) können sich freiwillig auf Kosten des Landes alle 14 Tage testen lassen. 

Aus medizinischen oder "besonderen" Gründen könne der/die Lehrer(in) die Maskenpficht aufweichen, etwa wenn im Englisch-Unterricht das th ausgesprochen werden soll oder in Prüfungssituationen. Dies liegt im Ermessen der Lehrkräfte. Der Mindestabstand bleibt dabei oberstes Gebot.  

Schüler(innen) mit Anzeichen von Erkältung, Schnupfen etc sollen 24 Stunden lang daheim bleiben. 

Klassenfahrten ins Ausland sind bis zu den Herbstferien untersagt. Im Inland dürfen Klassenfahrten unter den Corona-Schutzbestimmungen stattfinden. Das Land übernimmt keine Stornokosten, so Gebauer.

 Auch Einschulungsfeiern sind erlaubt - natürlich unter den gängigen Hygieneregeln. 

 

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Nach intensiver Vorbereitung in den Sommerferien starten wir mit einem umfassenden Konzept eines angepassten Schulbetriebs in Corona Zeiten in das neue Schuljahr. Mit klaren Vorgaben zu Hygiene und Infektionsschutz sowie bereits in Kraft getretenen Maßnahmen zur Verstärkung der Personalausstattung, Unterricht auf Distanz und Digitalisierung haben wir in Nordrhein-Westfalen alle notwendigen Vorbereitungen für das kommende Schuljahr getroffen. Der Unterricht nach Stundentafel und in Präsenz ist das Ziel. Zum Schutz aller am Schulleben Beteiligten bleibt die Grundvoraussetzung dafür die Einhaltung der Anforderungen an Hygiene und Infektionsschutz. Die Coronavirus-Pandemie wird uns auf absehbare Zeit in unserem Alltag begleiten. Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens und der mit der Reisesaison verbundenen Unsicherheiten und besonderen Herausforderungen bei der Kontaktverfolgung gehen wir mit den Schutzmaßnahmen so weit wie kein anderes Land. Wir schützen damit die Gesundheit und stellen gleichzeitig sicher, dass wir dauerhaft dem Recht unserer Kinder auf Bildung und Erziehung auch in der Pandemie vollumfänglich Geltung verschaffen können. Wir müssen weiterhin achtsam sein in Bezug auf das regionale Infektionsgeschehen und wir müssen sorgsam sein in Bezug auf die Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten.“

 

Quelle: Land NRW
Foto: Alexandra Koch/Pixabay

 

 

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