
MPK im Januar 2022: Mehr Schutzmaßnahmen wegen Omikron
07.01.2022Das haben Bund und Länder beschlossen
Die meisten Beschlüsse zur Fortsetzung der Corona-Schutzmaßnahmen waren ja bereits im Vorfeld bekannt, aber eben nur als Vorschläge.
Nun haben Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder daraus konkrete Regelungen formuliert.
“Wir erwarten zunehmende Infektionen wegen der Omikron-Variante”, so Scholz im Vorwort bei der Vorstellungen. “Daher ist es notwendig, uns darauf vorzubereiten. Es gibt keine Entwarnung für das Gesundheitssystem.”
Was soll dagegen helfen?
Aus Sicht der Ministerpräsidentenkonferenz sind dies folgende Maßnahen:
Kontaktbeschränkungen bleiben
Die bestehenden und bekannten Regeln zu Kontaktbeschränkungen (Treffen maximal mit zehn immunisierten Menschen, bei nicht geimpften Menschen maximal zwei Haushalte mit begrenzter Personenzahl) gelten weiterhin.
In Innenräumen, beim Einkaufen oder im ÖPNV wird das Tragen einer FFP2-Maske (statt OP-Maske) empfohlen.
Quarantäne-Zeiten werden verkürzt
Künftig sollen Kontaktpersonen, die geboostert, frisch geimpft oder genesen sind, von der Quarantäne ausgenommen sein.. Für alle Übrigen enden Isolation bzw. Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen. Sie können sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen negativen PCR- oder negativen zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“ (mit Nachweis).
Um die vulnerablen Personen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe wirksam zu schützen, kann die Isolation für die Beschäftigten nach erfolgter Infektion nach sieben Tagen nur durch einen obligatorischen PCR-Test mit negativem Ergebnis beendet und der Dienst wiederaufgenommen werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.
Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen negativen PCR- oder negativen Antigenschnelltest beendet werden, da sie in serielle Teststrategien eingebunden sind.
2G+ in der Gastronomie
Was bereits im Vorfeld angekündigt wurde: Für den Zugang zu Restaurants und anderen Gastrobetrieben gilt demnächst bundesweit 2G+; bisher reichte in vielen Bundesländern 2G.
Dies dürfte den Betreibern zusätzlichen Kummer bereiten. Denn schon in den letzten Wochen seien wegen der Einschränkungen zu wenige Gäste gekommen, was natürlich bitter für das Geschäft ist.
Allerdings gilt auch: geboosterte Menschen benötigen im Gastrobereich keinen negativen Test.
Clubs und Diskotheken in Innenräumen bleiben bis auf Weiteres geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten.
Was aber ist nun mit Sport in Innenräumen? Da gilt derzeit auch 2G+. Aber dazu hat die Runde nichts erläutert.
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Was ist mit der allgemeinen Impfpflicht?
Für den NRW-Ministerpräsidenten Hendrik Wüst ist klar: „Omikron erhöht die Dringlichkeit einer allgemeinen Impfpflicht. Daher bitten die Länder die Bundesregierung, einen Zeitplan anzufertigen.”
Soll also heißen: Die allgemeine Impfpflicht wird wohl kommen; wahrscheinlich wird das Verfahren schon im Februar eingeleitet.
Auch Bundeskanzler Scholz sprach sich erneut für eine allgemeine Impfpflicht aus. Die Ampel-Koalitionspartner von der FDP sehen das jedoch etwas anders...
Außerdem:
Bundesweit bleibt der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, etc.) sowie zum Einzelhandel (Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs) inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich.
Ausnahmen gelten für Personen, die nachweislich nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt.
Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind ebenfalls möglich.
Den kompletten Beschluss gibt es hier zum nachlesen.
Ab wann gelten die Beschlüsse?
Die Länder müssen die Beschlüsse nun jeweils in einer Coronaschutz-Verordnung formulieren. Sie treten dann in Kraft, wenn die Länder ihre Verordnungen entsprechend veröffentlichen.
Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: congerdesign/Pixabay
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