Lockdown geht weiter – aber wie?

Das soll bis in den März hinein gelten

Es ist keine Überraschung: Inhaber(innen) von Gaststätten, Fitnessstudios und Veranstalter(innen) von Events etc. können so schnell nicht auf mehr Freiheiten hoffen: Die Bundes- und Landesregierungen bleiben eisern. Der aktuelle Lockdown soll eigentlich bis zum 14. Februar laufen. Die Bund-Länder-Konferenz hat am heutigen Mitwoch, 10. Februar 2021, beschlossen, dass die Schutzmaßnahmen bis zum 7. März 2021 verlängert werden. Mit einer Ausnahme.

 

Was noch beschlossen wurde

 


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Friseursalons sollen ab dem 1. März wieder öffnen dürfen – natürlich unter strengen Hygiene-Auflagen, zum Beispiel mit einer Pflicht zur Nutzung von medizinischen Masken.  

 

Bisher galt eine Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage) von 50 als Schwellenwert für Corona-Schutzmaßnahmen. Das bedeutet: bis zu diesem Wert sind die Gesundheitsämter (nach der politischen Vorstellung) in der Lage, die Infektionsketten nachzuverfolgen. Dieser Schwellenwert soll nun landesweit auf 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gesenkt werden und als Maßstab für Lockerungen gelten. 

In der Beschlussfassung heißt es: „Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen Planungsperspektiven zu geben, arbeiten Bund und Länder weiter an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen, von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe, damit unser Leben wieder mehr Normalität gewinnt.“

Konkreter wurde die Bundeskanzlerin dabei leider nicht.

 

Schulen und Kitas: Wenn es nach Bundeskanzlerin Merkel gegangen wäre, würden Schulen und Kitas ab dem 1. März bei einer Inzidenz von 50 bundesweit öffnen. Aber: Für die Bildung sind die Länder zuständig ("Da habe ich kein Vetorecht").

"Kinder haben Priorität, deshalb müssen Öffnungen dort öffnen", meinte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet für sein Bundesland. Daher sollen mehr Unterrichtsangebote in den Schulen geschaffen werden - mit Lüften, Masken etc.  

Ab dem 22. Februar soll es schrittweise zu Öffnungen kommen. Wie das funktionieren soll, erklärt NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer. Mehr dazu...  

Zum Schutz der Schüler wurde ein Schutzpaket beschlossen: Unter anderem erhalten Lehrkräfte zwei FFP2-Maske pro Tag und ein vorgezogenes Impfangebot.   

 

Bundeswirtschaftsminister verkündete außerdem: Die Überbrückungshilfe III kann jetzt online beantragt werden.

 

Hier das komplette Ergebnis der Konferenz im Wortlaut zum nachlesen

 

Was davon nun konkret gilt, werden die einzelnen Ministerpräsident(inn)en noch für ihr Bundesland beschließen. Aus der Erfahrung wissen wir inzwischen, dass es immer noch föderale Abweichungen geben kann.
Welche Regelungen offiziell in NRW gelten werden, wird in der aktualisierten Coronaschutzverordnung verkündet.

 

Die Inzidenz ist seit der letzten Bund-Länder-Konferenz von 111 auf 68 bundesweit gesunken (im Kreis Mettmann liegt sie nach wie vor über 100). In NRW vom 10. Januar auf heute von 150 auf 67, erklärte NRW-Ministerpräsident Laschet am Abend: "Das ist der niedrigste Stand seit Oktober."

Aber: die Mutationen grassieren weiterhin. "Sie sind Realität und werden zunehmen", sagte Merkel. Daher sei es für Lockerungen noch zu früh. 

 

Laschet ergänzte: "Wir müssen alles tun, damit es nicht zu einer dritten Welle kommt."

 

Text: Achim Kaemmerer
Foto: Markus Distelrath/Pixabay

 

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