Fake-Namen bei Kontaktdatenlisten: Bund und Länder wollen durchgreifen

Was gilt demnächst bei Partys und in Restaurants?

Für einige ist es lästig, für andere normal: Wer zum Friseur oder in ein Restaurant geht, muss seine Kontaktdaten hinterlassen. Der Grund ist bekannt: Falls es zu einem Anstieg der Corona-Infektionszahlen kommen sollte, sollen auf diese Weise die Infektionsketten nachvollzogen werden. 

Doch nicht jeder hält sich daran. Manche tragen auch „Darth Vader“ oder „Donald Duck“ ein.
Das wollen Bund und Länder nicht mehr länger akzeptieren. Bei einem Fall in Hamburg beispielsweise konnten potentiell Infizierte nicht mehr ausfindig gemacht und informiert werden.
Bei einem Bund-Länder-Treffen am Dienstag, 29. September 2020, wurde deshalb festgelegt: Wer bewusst einen Fake-Namen und falsche Daten angibt, kann mit einem Bußgeld belangt werden.
Die Rede ist von einem Richtwert über 50€, Schleswig-Holstein will sogar 1000€ veranschlagen.
UPDATE: NRW hat sich am 30. September festgelegt: Bei falscher Angabe der Kontaktdaten (etwa in Restaurants und bei privaten Feiern) werden 250€ fällig. 
Der/die Wirt(in), der/die Friseur(in) und andere „Gastgeber(innen)“ sind dafür verantwortlich, dass die Listen ordentlich werden. Im Zweifelsfall müsse eben nach dem Ausweis verlangt werden.
Der Zwang, die Daten zu hinterlassen, liege „im eigenen Interesse“ der Menschen, so Laschet und kündigte eine „Null Toleranz“-Politik an. Allerdings werden die Ordnungsämter die Kontrollen wohl eher stichprobenartig durchführen können.

Bei privaten Feiern zu besonderen Anlässen soll ebenfalls genauer hingeschaut werden: Man möge doch bitte „nicht notwendige“ Partys eher vermeiden. Und wenn schon eine Hochzeit oder ein runder Geburtstag gefeiert werden müsse, dann gelten natürlich weiterhin gewisse Einschränkungen:
Bei einem Inzidenzwert von 35 Infizierungen von 100.000 Einwohnern sind Feiern in öffentlichen Räumen (Kneipensäle etc.) mit höchstens 50 Menschen erlaubt. Bei einem Wert von 50 liegt die Grenze bei 25 Personen. 
Außerdem müssen Veranstalter ihr Fest mit einer Teilnehmerzahl ab 50 Personen zwei Wochen zuvor beim lokalen Ordnungsamt angemeldet werden. Es müssen eine "verantwortliche Person" benannt und eine Gästeliste vorab eingereicht werden.
Wird eine Feier außerhalb des privaten Bereichs mit mindestens 50 Personen nicht angemeldet, droht ein Bußgeld von 500€.

Bei privaten Partys in Privatwohnungen im kleineren Kreis solle sich der Staat nicht zu sehr einmischen, so Ministerpräsident Laschet. Er appelliert an die Vernunft, die Abstandsregeln etc. beispielsweise auch nach Alkoholeinfluss zu wahren.

Ansionsten lautet das Credo der Landesregierung: „Maß und Mitte“ im Auge haben, das „Leben mit der Pandemie“ zu ermöglichen und Ausbrüche von Infektionszahlen regional zu differenzieren und entsprechend zu handeln. „Wir brauchen keine flächendeckenden, sondern lokale Maßnahmen“, so Laschet. „Das Infektionsgeschehen ist unterschiedlich.“ Etwa in kleinen oder großen Städten, im Ballungsraum oder auf dem Land.

Für Bund und Länder ist klar: Es dürfe keinen weiteren Lockdown geben. Schulen und Kitas sollen nicht noch einmal geschlossen werden. Die Wirtschaft dürfe nicht noch einmal heruntergefahren werden.

Dahler gelten weiterhin die AHA-Regeln: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske sowie Kontaktbeschränkungen. Hinzu kommen noch ein L für „lüften“ und C für "Corona-Warn-App".

 

Text: A.Kaemmerer
Foto: Gerd Altmann/Pixabay 

 

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