Das Wahlamt ist ab dem 18. April 2017 geöffnet

Die Stadt Hilden verschickt diese Woche die Benachrichtigungen zur Landtagswahl 2017. 42.978 Hildener Bürgerinnen und Bürger dürfen am Sonntag, dem 14. Mai 2017, von 8 bis 18 Uhr einen neuen Landtag wählen, für 2.253 von ihnen ist es das erste Mal. Wahlberechtigt ist, wer Deutsche/r ist, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seinen Hauptwohnsitz seit 16 Tagen in Nordrhein-Westfalen hat. „Letzter Zustelltermin ist Samstag, der 22. April“, erklärt Klaus Helmer, Leiter des Sachgebiets Wahlen. „Wer bis dahin keine Post von uns erhalten hat, hat die Möglichkeit, sich bis zum 28. April beim Wahlamt zu melden.“

In welchem der insgesamt 32 Wahllokale die Bürgerinnen und Bürger am 14. Mai jeweils ihr Kreuz setzen können, steht auf den Wahlbenachrichtigungen. Alternativ darf jede/r Wahlberechtigte bei der Landtagswahl in NRW per Briefwahl wählen. Für die Briefwahl muss allerdings ein Antrag gestellt werden: der Wahlscheinantrag.

Der Antrag muss bis zum 12. Mai 2017 um 18 Uhr im Wahlamt eingegangen sein. Der Wahlscheinantrag kann auf drei verschiedene Arten gestellt werden:

• per Postversand auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,

• über die Internetseite www.hilden.de/briefwahl oder

• im Wahlamt im Rathaus, Am Rathaus 1, Raum 100.

 

Das Wahlamt ist ab dem 18. April 2017 im Rathaus, Am Rathaus 1 im Raum 100 aber auch telefonisch (02103 72-112 oder 113) oder per E-Mail ([email protected]) erreichbar. Die Öffnungszeiten sind wie folgt: Mo – Mi 8 bis 16 Uhr | Do 8 bis 18 Uhr | Fr 8 bis 12 Uhr (abweichend 12.05. bis 18 Uhr) | Sa 29.04. und 06.05., jeweils 9 bis 12 Uhr.

Das Wählen im Wahlamt ist nur persönlich möglich. Soll eine andere Person in Vertretung die Briefwahlunterlagen abholen, braucht diese die schriftliche Vollmacht.

Soweit, so bekannt. Eine Änderung zu den vorherigen Landtagswahlen gibt es aber doch. „Um das Briefwahlverfahren zu vereinfachen, hat die Stadt Hilden erstmals alle Benachrichtigungen mit einem Barcode versehen“, berichtet Klaus Helmer. „Das beschleunigt die Abwicklung im Rathaus und ist ein Schritt hin zur Digitalisierung.“

Nach Erhalt der Unterlagen für die Briefwahl kann bis zum 14. Mai 2017 (Wahltag in Nordrhein-Westfalen) um 18 Uhr mit Wahlschein gewählt werden. Wird der Wahlschein per Post verschickt, trägt der Wählende selbst das Risiko, dass der Brief rechtzeitig eingeht. Laut Deutscher Post erreichen 95 Prozent aller Briefsendungen innerhalb Deutschlands am nächsten Werktag ihren Empfänger. „Ich empfehle allerdings, die Unterlagen spätestens am dritten Werktag vor der Wahl, also am 11. Mai, abzusenden“, betont Klaus Helmer. In den letzten Tagen vor dem Wahltermin sollte der Briefwähler den Brief direkt beim Wahlamt der Stadt Hilden abgeben.

 

Quelle: Stadt Hilden