Alkoholverkaufs-Verbot auf dem Alten Markt: Gastronomen verärgert
Stadt will gegen Gruppentreffen härter durchgreifen
Der Alte Markt ist in „normalen Zeiten“ das „Wohnzimmer“ für viele Hildener. Aufgrund der aktuellen Lage sind aber Menschenansammlungen dort nicht gerne gesehen. Und trotzdem bleibt die „gute Stube“ immer noch ein beliebter Treffpunkt.
In den vergangenen Wochen haben sich immer wieder kleine Grüppchen gebildet, ein „Schwätzchen“ gehalten und dazu auch gerne mal gegessen und getrunken.
Jetzt heißt es ja eigentlich: Im Freien ist die Ansteckungsgefahr nicht so hoch, wie einige Aerosolforscher sagen.
Dennoch: Auch draußen kann es kritisch werden, wenn mehrere Menschen nah zusammen stehen und sich unterhalten. Außerdem sieht die Corona-Schutzvorordnung vor, dass sich nur Personen aus einem Hausstand mit maximal einer Person aus einem anderen Haushalt (Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt) treffen dürfen. Und gekaufte Lebensmittel dürfen nur ab 50 Meter Entfernung von der Verkaufsstelle verzehrt werden.
Daher hat die Stadt am Wochenende ein Zeichen gesetzt: „Da wiederholt die Corona-Schutzverordnung auf dem Alten Markt missachtet wurde, hat der Kommunale Ordnungsdienst nun den Gastronomen bis einschließlich zum 2. Mai den Außerhausverkauf alkoholhaltiger Getränke untersagt. Diese Maßnahme galt natürlich nur als letztes Mittel, da die Gastwirte die Leidtragenden sind“, erklärte Michael Siebert vom Ordnungsamt. „Durch die wiederkehrenden Verstöße sowohl der Kundinnen und Kunden, als auch der Gastronomen musste diese Entscheidung getroffen werden, damit weitere Infektionsketten zumindest in diesem Bereich minimiert werden.“
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Gastronom findet Regel unverständlich
Riza Kazim Genc vom Markt 8 schüttelt über die Anordnung den Kopf: „Wir dürfen jetzt keine alkoholischen Getränke mehr verkaufen, der Rewe aber schon. Jetzt kaufen die Leute dort ein und versammeln sich trotzdem – nur halt woanders und vielleicht auch Zuhause.“
Und gerade in den Innenräumen soll ja die Ansteckungsgefahr am höchsten sein...
Text/Foto: Achim Kaemmerer
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