Umwelthilfe fordert knallhartes Böllerverbot – Politik hat noch keine zündende Idee
08.12.2025Wird es auch zu Silvester 2025/26 wieder zahlreiche Unfälle und Verletzte geben?
Zur Adventszeit gehören nicht nur die funkelnden Glühweinmärkte und der allgemeine Weihnachtstrubel, sondern auch die ewige Frage: Soll an Silvester das private Böllern verboten werden? Damit hat sich auch die Innenministerkonferenz (IMK) Anfang Dezember beschäftigt. Herausgekommen ist allerdings nicht viel, kritisiert die Deutsche Umwelthilfe (DUH): "Statt eines bundesweiten Böllerverbots sollen laut Medienberichten ab 2026 lediglich erweiterte Verbotsmöglichkeiten für Kommunen geschaffen werden – doch beschlossen ist nichts." Die DUH warnt angesichts der "politischen Untätigkeit" vor einer "erneuten Horrornacht zum Jahreswechsel."
Außerdem fordert der Verband nicht nur einen sofortigen Verkaufsstopp und ein bundesweites Anwendungsverbot, sondern auch: „In vielen Städten sind großflächige Feuerwerksverbotszonen erforderlich.“ Ein beauftragtes Gutachten komme zu dem Schluss, dass ein „Sicherheitsabstand von 200 Metern zu brandempfindlichen Gebäuden eingehalten“ werden müsse.
Was wurde (nicht) beschlossen?
Die IMK hat sich nicht auf ein bundesweites Böllerverbot einigen können. Stattdessen wurde lediglich darüber gesprochen, Kommunen künftig mehr Entscheidungsfreiheit für Verbotszonen einzuräumen – eine Einigung oder konkrete Gesetzesinitiative gibt es jedoch nicht.
Die Polizei-Gewerkschaft übergab eine Petition mit 2,2 Millionen Unterschriften für ein bundesweites Verbot – die größte dieser Art bisher. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) lehnt jedoch pauschale Verbote ab und erklärte gegenüber dem ZDF: „Ich möchte, dass wir es differenziert erlauben und verbieten. Und dafür brauchen wir keine bundesweite oder landesweite Lösung.“
Verband der pyrotechnischen Industrie sieht Problem bei „illegalen Feuerwerken“
Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) hält ein Verbot legaler Feuerwerkskörper für den falschen Ansatz. Nicht das legale Feuerwerk sei das Problem, sondern der zunehmende Markt für illegale Pyrotechnik.
Die Beispiele, die der VPI anführt, sind drastisch: Tonnenweise illegale Böller – darunter Kugelbomben und Sprengstoffe der Kategorie F4 – wurden in diesem Jahr von Polizei und Zoll beschlagnahmt. Fünf Menschen starben zum Jahreswechsel 2024/25 durch illegale oder falsch eingesetzte Pyrotechnik.
Der VPI warnt vor einem boomenden Schwarzmarkt, befeuert durch die Corona-Verkaufsverbote. Besonders der Online-Handel aus osteuropäischen Ländern sei ein Risiko – mit enormen Gewinnspannen für Händler und gravierenden Sicherheitsrisiken für Konsumenten. Der Verband fordert daher mehr Kontrollen, stärkere Marktüberwachung und intensive Aufklärung statt pauschaler Verbote.
Das Gutachten der DUH zum geforderten Sicherheitsabstand kommentiert der VPI: „Kommunen verfügen in klar definierten Ausnahmefällen über konkrete Handlungsspielräume, etwa zum Schutz einzelner besonders brandempfindlicher Gebäude oder beim Umgang mit reinen Knallkörpern in dicht besiedelten Bereichen. Das DUH-Gutachten versucht, diese Ausnahmen zu einem ‚Generalschlüssel‘ für großflächige Verbotszonen zu machen.“
Der pauschale Sicherheitsradius von rund 200 Metern sei im Gesetz (1. SprengV) so nicht vorgesehen, heißt es in einem Gegengutachten: „Die Verordnung verlangt eine konkrete Gefahrenabwägung im Einzelfall, keinen politisch definierten Standardradius für ganze Stadtgebiete. Auch die Annahme, Kommunen seien ohne großflächige Verbotszonen automatisch haftungs- oder strafrechtlich gefährdet, ist rechtlich keineswegs gesichert, sondern vor allem geeignet, Druck aufzubauen. Für Kommunalpolitikerinnen und -politiker heißt das: Rechtssichere Gefahrenabwehr ist möglich – mit punktuellen Maßnahmen an echten Hotspots und im Rahmen der vom Bundesrecht vorgesehenen Ausnahmen. Wer darüber hinausgehen will und flächendeckende Verbotszonen schafft, bewegt sich dagegen auf rechtlich unsicherem Terrain.“
Quelle: DUH / ZDF / VIP
bearb.: KA
Archivfoto: anzeiger24.de
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