Neue Coronaschutzverordnung NRW: Wer muss sich noch testen lassen?

Diese Regeln treten ab 13. Januar in Kraft

Die neue Coronaschutzverordnung mit den Beschlüssen der MPK gilt ab Donnerstag, 13. Januar 2022 und dann bis voraussichtlich 7. Februar 2022. Ausschlaggebend für die Beurteilung der Infektionslage sind die 7-Tages-Inzidenz und die Hospitalisierungsrate.

 

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick

2G+ in der Gastronomie und beim Indoor-Sport

Auch für Besucher von Restarants etc. müssen immunisierte Personen (doppelt geimpft oder genesen) zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Genau das kritisiert aber der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband...

 


Immer up to date: Mit dem anzeiger24.de Newsletter!

Kostenlos zu den Themen Shopping, Sport, Beauty, Mode und mehr

anzeiger24.de Newsletter bestellen


 

Wer Speisen und/oder Getränke bestellt und abholt, muss weder geimpft oder getestet sein.

Weiterhin gilt 2G+ für Sportausübungen in Innenräumen.

 

Geboostert oder geimpft und genesen: Testpflicht entfällt

Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2G+ gilt (also Gastro oder Indoor-Sport), entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung (gemäß Bundesrecht) entweder über eine Auffrischungsimpfung (unmittelbar ab Erhalt) verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind.

 

Selbsttests vor Ort möglich

Bei Zutrittsbeschränkungen mit 3G oder 2G+ können die Veranstalter oder Betreiber einen beaufsichtigten Selbsttest anbieten, also beispielsweise das Empfangspersonal von Fitnessstudios oder Restaurants.

Dieser beaufsichtigte Selbsttest berechtigt aber ausschließlich den Zutritt zum konkreten Angebot, also nicht für Besucher in anderen Einrichtungen.

 

Neue Quarantäne-Zeiten 

Die MPK hatte die Verkürzung von Quarantäne-Zeiten unter bestimmten Umständen beschlossen. 

Hier mehr Details dazu...

  

Maskenpflicht teilweise wieder im Freien

Wegen der höheren Infektiosität der Omikron-Variante werden die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert und die Verpflichtung zum Tragen von medizinischen Masken ausgeweitet.

Dies betrifft insbesondere die Wiedereinführung der Maskenpflicht in Warteschlangen im Freien und bei Veranstaltungen und Versammlungen, sofern für sie keine 3G- oder 2G-Zugangsregelung gilt.

 

➤ Den kompletten Beschluss der MPK vom 7. Januar gibt es hier zum nachlesen...   

➤ aktuelle Corona-Schutzverordnungen NRW ab 13. Januar 2022 

 

Banner-Lidl-Pad-Sept-2021

 

Omikron: „Weniger starke Krankheitsverläufe – trotzdem kritische Infrastruktur nicht gefährden“

„Die Omikron-Variante lässt die Infektionszahlen wieder deutlich ansteigen“, so Minister Laumann. „Die vorliegenden Kenntnisse aus der Wissenschaft deuten stark darauf hin, dass uns eine fünfte Welle leider nicht erspart bleiben wird. Aber: Nach allem, was uns die Experten sagen, scheint die Omikron-Variante zu weniger starken Krankheitsverläufen zu führen. Das stimmt mich zwar zuversichtlich, aber wir müssen uns auf alle Eventualitäten vorbereiten. Vor allem müssen wir die Infektionszahlen so begrenzen, dass die kritische Infrastruktur nicht durch zu viele Personalausfälle gefährdet wird.“

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: Stocksnap/G.Altmann / Pixabay

 


Kein Corona-Beitrag von uns ohne die Bitte:
Haltet die Regeln ein.
Und seid auf der Hut!

……

 


Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an

[email protected]

oder als Kommentar bei Facebook
unter DeinHilden, DeinLangenfeld, DeinMonheim oder DeinHaan.

Euch hat unser Beitrag gefallen? Dann liked und teilt ihn gerne.