Müssen Banken nach dem BGH-Urteil jetzt Gebühren zurückzahlen?

Banken und Sparkassen haben es sich in der Vergangenheit relativ einfach gemacht: Gebührenerhöhungen wurden „mitgeteilt“ und vollzogen, wenn ein Kunde nicht ausdrücklich widersprochen hatte. Dieses Vorgehen hielten die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe für nicht rechtens. Wir hatten darüber berichtet.

 

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Das Urteil gilt auch rückwirkend

Zum Leid der Banken und Freude der Kunden gilt dieses Urteil auch wohl auch rückwirkend, und zwar bis zum 1. Januar 2018. Hatte ein Bankkunde nach diesem Termin ohne seine ausdrückliche Zustimmung höhere Gebühren zu zahlen, kann er diese unter Umständen zurück verlangen.

 

Wie sollte man vorgehen, wenn man Geld zurückhaben möchte?

Natürlich ist davon auszugehen, dass die Banken jetzt nicht hergehen und automatisch zu viel kassierte Gebühren zurückzahlen.

Andererseits müssen die Kunden jetzt auch nicht gleich in Scharen zur Verbraucherzentrale oder „ihren“ Anwälten laufen.

 


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Es empfiehlt sich, erst einmal die eigenen Unterlagen durchzuschauen, ob es in den letzten drei Jahren überhaupt eine Gebührenerhöhung gegeben hat. Sollte dies der Fall sein, wäre ein Gespräch mit dem Kundenberater des Kreditinstitutes der nächste Schritt.

 

Text: Walter Thomas
Foto: Leonhard Niederwimmer/BrunoGermany/Pixabay
Collage: anzeiger24.de

 


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